Dachgeschoss Wohnungen
Als Dachgeschoss (DG) bezeichnet man jene Geschosse eines Hauses, die direkt unter dem Dach und oberhalb der Traufe liegen. Aufgrund der Dachneigung haben sie eine kleinere Grundfläche als die darunter liegenden Geschosse, wie beispielsweise die Wohnungen des Erdgeschosses oder des Obergeschosses. In Abhängigkeit davon können sie baurechtlich als Vollgeschosse eingeordnet werden. Innerhalb eines Dachgeschosses gilt für Dachgeschosse eine von unten nach oben fortlaufende numerische Zählung wie bei den Etagenwohnungen (1. Dachgeschoss, 2. Dachgeschoss usw.), wenn mehrere übereinander liegen. Umgangssprachliche Bezeichnung für eine Dachgeschoss Wohnung ist auch die Bezeichnung als Wohnung unter Spitzboden oder Wohnung auf dem Dachboden.
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