Souterrain Wohnungen
Das Wort Souterrain stammt aus dem französischen und bedeutet die Unterführung (Adjektiv unterirdisch). Die Souterrainwohnung liegt teilweise unter dem Erdniveau innerhalb eines Gebäudes. Der Begriff Souterrain ist in Deutschland ein veraltete Bezeichnung, ein Synonym für das Untergeschoss oder Kellergeschoss eines Gebäudes. Früher wohnten hier meist Hausmeister (Hausmeisterwohnungen). Von einer Souterrainwohnung spricht man, wenn die Räume in der Souterrainwohnung zum Wohnen, d.h. einem andauernden Aufenthalt von Personen geeignet sind. Nach dem heutigen Baurecht werden Wohnungen im Kellergeschoss (Souterrainwohnungen) nur noch dann genehmigt, wenn sie mindestens eine bestimmte Höhe über das Erdniveau hinausgehen (je nach Bundesland und Landesbauordnung zwischen 1,0 m bis 1,7 m) und wenigstens zwei Drittel der Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m aufweisen. Eine ausreichende natürliche Belichtung durch Fenster muss ebenso sichergestellt sein.
Wie bereits erwähnt, ist der Begriff Souterrainwohnung eigentlich eine veraltete Bezeichnung, allerdings wird der Begriff als beschönigender Ausdruck ("Souterrainwohnung zu vermieten...") immer wieder beim Verkauf oder der Vermietung von Souterrainwohnungen für Marketingzwecke herangezogen.
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